Immobilienkauf

Ob als Kapitalanlage oder selbst genutzt: der Kauf einer Immobilie will gut überlegt sein, damit sich die Investition als nachhaltiger Wert erweist. Haben Sie ein Objekt gefunden, das Ihr Interesse weckt, weil die Bausubstanz des Hauses gut, das Objekt bereits saniert, der Schnitt der Wohnung ansprechend und die Infrastruktur attraktiv ist, so dass – auch im Falle der Eigennutzung – einer späteren Vermietbarkeit und einem guten Wiederverkaufswert nichts im Wege steht, so sind noch viele Fragen zu klären, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Eine auf den ersten Blick sehr attraktive Immobilie kann sich bei genauerem Hinsehen als „Flop“ erweisen. Gerade beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist Vorsicht geboten, damit keine unvorhergesehenen Kosten auf Sie zukommen. Ich kläre mit Ihnen alle rechtlichen Fragen rund um den Kauf einer Immobilie, zum Beispiel

  • Welche Auskünfte und Unterlagen sollten Sie im Vorfeld vom Verkäufer zur Prüfung verlangen?
  • Warum ist die genaue Prüfung von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Verwaltervertrag so wichtig?
  • Ist die vorhandene Instandhaltungsrücklage der Eigentumsanlage ausreichend?
  • Die Immobilie, die Sie erwerben wollen, ist vermietet: was kommt durch den bestehenden Mietvertrag auf mich zu? Kann ich das Mietverhältnis eventuell auch beenden?
  • Entspricht der vom Verkäufer vorgelegte Kaufvertragsentwurf meinen Interessen? Werden ausreichende Gewährleistungsrechte vereinbart? Und liegen die notwendigen Zustimmungen, zum Beispiel vom Grundpfandgläubiger vor?

Von der rechtlichen Seite her versetze ich Sie in den Stand, beurteilen zu können, ob die angebotene Immobilie ihr Geld wert ist. Auf Wunsch begleite ich Sie zu Vertragsverhandlungen.

 

Rechtsanwalt Arndt Bleyert ist Mitglied des Deutscher Mietgerichtstag e.V.

Rechtsanwalt Bleyert ist Mitglied des Deutscher Mietgerichtstag e. V.

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