Der Sachverhalt:
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft vermietet ein Miteigentümer seine beiden Eigentumswohnungen tage- und wochenweise an Berlinbesucher und Geschäftsreisende. Bei ihrer Versammlung im Januar 2008 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich, diesem Miteigentümer und den Eigentümern weiterer sieben Eigentumswohnungen, die eine ähnliche Nutzung vornahmen,...